Nutzen Sie die Steuervorteile! So profitieren Sie von den steuerlichen Neuregelungen.
Das Bundesministerium der Finanzen informiert:
Folgende Steuererleichterungen wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2009 vereinfacht und erheblich ausgeweitet, damit Familien ihren Alltag besser bewältigen können:
Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, zu denen auch Pflege- und Betreuungsleistungen zählen, können bis zu 20 Prozent, höchstens insgesamt 4.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Der Steuerbonus wird in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht und auf die gezahlte Einkommensteuer angerechnet. Wichtige Voraussetzung ist, dass der dienstleistende Unternehmer eine Rechnung ausstellt und die Begleichung der Rechnung per Überweisung, durch Einzugsermächtigung oder im Wege des Online-Bankings erfolgt. Barzahlulngen können in keinem Fall anerkannt werden.